02.01.2025 07:15 | Landkreis

Verkürzte Briefwahldauer für Bundestagswahl 2025

Am 23.02.2025 finden vorgezogene Bundestagswahlen statt, jedoch verzögern sich durch verkürzte Fristen und späten Stimmzetteldruck die Briefwahlmöglichkeiten erheblich. Wahlscheine können frühestens ab dem 14.01.2025 beantragt und Briefwahlunterlagen erst ab etwa dem 10.02.2025 versandt werden.

Fakt: Die Stimmzettel werden voraussichtlich erst in der 6. Kalenderwoche vorliegen – rund 2,5 Wochen später als üblich.

Das Landratsamt informiert darüber, dass die Bundestagswahlen 2025 vorgezogen stattfinden, was zu verkürzten Vorbereitungszeiten führt. Der Landes- bzw. Kreiswahlausschuss kann die Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen frühestens am 24.01.2025 bestätigen. Angesichts der Einspruchsfristen und des anschließenden Drucks der Stimmzettel wird erwartet, dass diese nicht vor der 6. Kalenderwoche – also bis etwa zum 07.02.2025 – bei den Kommunen eintreffen.

Da die Stimmzettel eine entscheidende Voraussetzung für den Versand der Briefwahlunterlagen sind, wird sich das Einleiten des Briefwahlverfahrens verzögern. Eine Online-Beantragung von Wahlscheinen ist frühestens ab dem 14.01.2025 vorgesehen. Der eigentliche Postversand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 möglich sein. Bürgerinnen und Bürger sollten deshalb unbedingt die verkürzten Briefwahlfristen beachten, insbesondere wenn sie in dem Zeitraum verreisen. Wer kurzfristig wählen möchte, kann ab dem 10.02.2025 auch persönlich im Bürgerbüro der Stadt Rathen die Unterlagen erhalten und sein Wahlrecht direkt im eingerichteten Briefwahllokal ausüben.

Durch die besondere Konstellation entsteht eine deutlich kürzere Zeitspanne für Briefwählerinnen und -wähler. Der Wahlbrief muss bis spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Die Verantwortlichen empfehlen daher, die Planungen für die Briefwahl frühzeitig anzugehen, um sicherzustellen, dass die Stimmabgabe rechtzeitig erfolgt.

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